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Der Schweizerische Kosmetik- und Waschmittelverband SKW ist der führende nationale Verband der Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittelindustrie. Er vertritt rund 30 internationale und 70 Schweizer Hersteller oder Importeure, welche einen Inlandumsatz von ca. CHF 3 Mia. und ein Exportvolumen von ca. CHF 2 Mia. erzielen. 

Als «Stimme der Branche» ist der SKW ein unerlässliches Instrument zur Durchsetzung der Interessen der Industrie bei allen Stakeholdern. Das stark ausgebaute nationale und internationale Netzwerk ermöglicht verbandsintern eine rasche und zielgruppengerechte Information. Kartellrechtliche Compliance hat bei allen Aktivitäten höchste Priorität.
 

Vorteile für alle Mitglieder

Informations- und Kompetenzzentrum

  • Wissens- und Kompetenzzentrum für nationale und globale regulatorische und fachliche Fragen
  • Permanenter Wissens- und Erfahrungsaustausch innerhalb der Anspruchsgruppen
  • Entlastung der Mitgliedsfirmen dank Möglichkeit einer Delegation oder Überprüfung verschiedener Tätigkeiten firmeninterner Kompetenzstellen (z.B. Regulatory, Technik, Export) an den Verband

 

Interessenvertretung bei Politik, Gesetzgebung und Gesetzesvollzug

  • Persönliche Kontakte und enge Zusammenarbeit mit den relevanten Bundesbehörden und Parlamentariern
  • Koordination und Eingabe von offiziellen Stellungnahmen der Industrie bei Gesetzesrevisionen
  • Bekämpfung von nationalen Sonderregelungen, die von der EU-Gesetzgebung abweichen
  • Ständige Zusammenarbeit mit den kantonalen Vollzugsbehörden für einen transparenten und einheitlichen Gesetzesvollzug
  • Beschleunigung der administrativen Abläufe bei der Einreichung von Produktmeldungen nach Chemikalienrecht sowie bei Biozid-Zulassungen
  • Koordinierter Einsatz für administrative Vereinfachungen der Lenkungsabgabe VOC

 

Ausgebautes SKW Netzwerk

  • Koordination der politischen Interessenvertretung im «SKW Netzwerk Politik», direkte Kontakte zu diversen Parlamentariern (National- und Ständeräte)
  • Ausgebautes Netzwerk zu allen relevanten nationalen Stakeholdern
  • «SKW Stakeholder Council» als beratendes Organ des Vorstandes (Vertreter aus Behörden, Umwelt- und Konsumentenorganisationen, Partnerverbänden, Bildung, Wissenschaft, Handel)
  • Weitverzweigtes internationales Netzwerk zu internationalen Konzernen und Partnerverbänden in Exportländern (International Association Collaboration, IAC)

 

Schwerpunkt: Kommunikation

  • Vertretung der Industriestandpunkte in den Medien
  • Professionell ausgebaute und kurzfristig einsatzfähige Krisen-PR-Organisation
  • Individueller Zugriff auf die Plattform «ARGUSavenue», tägliche Medienbeobachtung von branchenrelevanten Berichterstattungen (Print, Radio, TV, online)
  • Wöchentlicher Medienrückblick per E-Mail (Pressespiegel)
  • Online-Präsenz der Marken, Fachbereiche und Tätigkeitsfelder aller Mitglieder auf der SKW- Website
  • Internationale Koordination der Medienthemen mit Cosmetics Europe, PCPC (USA) und International Associations Collaboration (IAC)
  • Überwachung von kommerziellen Publikationen und Produktetests auf Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Richtlinien der schweizerischen Lauterkeitskommission
  • Zielgruppengerechte und aktuelle SKW-Publikationen, z.B. «Waschen heute»

 

Fachwissen und Marktzahlen

  • Veranstaltungen und Workshops der diversen Arbeitsgruppen nach Fachbereichen
    • SKW Geschäftsführerkonferenz
    • Technische Kommissionen (Kosmetik oder Wasch- und Reinigungsmittel)
    • Arbeitsgruppe Kommunikation
    • Expertenteam Verpackung und Umwelt
    • Expertenteam VOC
    • Arbeitsgruppe Naturkosmetik
  • Zugang zu Veranstaltungen von Partnerorganisationen zu ermässigten Konditionen
  • Partnerschaft mit Nielsen Switzerland, Publikation der Marktzahlen auf der Website und im Jahresbericht, regelmässige Updates über Marktentwicklungen

 

Zusätzliche Vorteile für internationale Konzerne

  • Kenntnis der Besonderheiten der Gesetzgebung, des Gesetzesvollzuges und des Marktes in der Schweiz
  • Wissens- und Erfahrungsaustausch mit nationalen Herstellern und Stakeholdern ermöglicht eine vertrauliche und rasche Abklärung von spezifischen Fragen
  • Einsatz für die Verhinderung von Schweizer Alleingängen in der Gesetzgebung bzw. der Gesetzesauslegung der Vollzugsbehörden (z.B. Aluminiumsalze, Furocumarine)
  • Direkter Zugang der ausländischen Headquarters von SKW-Mitgliedsfirmen zur Geschäftsstelle bei fachlichen und rechtlichen Fragen

Zusätzliche Vorteile für Schweizer Hersteller

  • Permanenter Erfahrungsaustausch und Interessenvertretung in der Arbeitsgruppe Swissness & Export, dem Swissness-Netzwerk der Kosmetikindustrie für Firmen und Partnerorganisationen
  • Unterstützung des Schutzes der Herkunftsbezeichnung «Swiss Made» im Ausland als Mitglied der Public Private Partnership «Swissness Enforcement», koordiniert vom Institut für Geistiges Eigentum IGE
  • Zugang zu den weltweiten SKW-Kontakten im Netzwerk International Association Collaboration IAC
  • Auskünfte und Informationen über Gesetzgebung, Registrierung und Markteintritte in Exportländer
  • Vorteile aus den Kooperationen mit swiss export und Switzerland Global Enterprise für Messeauftritte, Informationen und Weiterbildung
  • Ausstellung von Free Sale / GMP Certificates für den Export von Kosmetika

Zusätzliche Vorteile für B2B-Bereiche

  • Eigene Arbeitsgruppen für Professionelle Haarpflege und Professionelle Reinigung
  • Integration der B2B-Produkte in das SKW-Netzwerk; keine separaten Verbände
  • Fachlicher und rechtlicher Erfahrungsaustausch im kartellrechtlich geschützten Umfeld
  • Grosse Synergien mit dem gesamten SKW-Netzwerk, Erhöhung der Repräsentativität
  • Spezifische Statistik-Panels, anderweitig nicht verfügbar

Wie Mitglied werden

Mitglied des Verbandes kann jede im Handelsregister eingetragene Firma werden, die sich mit der Forschung für oder der Entwicklung, der Herstellung oder dem Vertrieb von kosmetischen Produkten, Wasch- und Reinigungsmitteln oder verwandten Produkten befasst.

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt aufgrund eines schriftlichen Aufnahmegesuches durch Beschluss des Vorstandes, unter Beilage eines Auszugs aus dem Handelsregister.