Zusätzliche Vorteile für internationale Konzerne
- Kenntnis der Besonderheiten der Gesetzgebung, des Gesetzesvollzuges und des Marktes in der Schweiz
- Wissens- und Erfahrungsaustausch mit nationalen Herstellern und Stakeholdern ermöglicht eine vertrauliche und rasche Abklärung von spezifischen Fragen
- Einsatz für die Verhinderung von Schweizer Alleingängen in der Gesetzgebung bzw. der Gesetzesauslegung der Vollzugsbehörden (z.B. Aluminiumsalze, Furocumarine)
- Direkter Zugang der ausländischen Headquarters von SKW-Mitgliedsfirmen zur Geschäftsstelle bei fachlichen und rechtlichen Fragen
Zusätzliche Vorteile für Schweizer Hersteller
- Permanenter Erfahrungsaustausch und Interessenvertretung in der Arbeitsgruppe Swissness & Export, dem Swissness-Netzwerk der Kosmetikindustrie für Firmen und Partnerorganisationen
- Unterstützung des Schutzes der Herkunftsbezeichnung «Swiss Made» im Ausland als Mitglied der Public Private Partnership «Swissness Enforcement», koordiniert vom Institut für Geistiges Eigentum IGE
- Zugang zu den weltweiten SKW-Kontakten im Netzwerk International Association Collaboration IAC
- Auskünfte und Informationen über Gesetzgebung, Registrierung und Markteintritte in Exportländer
- Vorteile aus den Kooperationen mit swiss export und Switzerland Global Enterprise für Messeauftritte, Informationen und Weiterbildung
- Ausstellung von Free Sale / GMP Certificates für den Export von Kosmetika
Zusätzliche Vorteile für B2B-Bereiche
- Eigene Arbeitsgruppen für Professionelle Haarpflege und Professionelle Reinigung
- Integration der B2B-Produkte in das SKW-Netzwerk; keine separaten Verbände
- Fachlicher und rechtlicher Erfahrungsaustausch im kartellrechtlich geschützten Umfeld
- Grosse Synergien mit dem gesamten SKW-Netzwerk, Erhöhung der Repräsentativität
- Spezifische Statistik-Panels, anderweitig nicht verfügbar
Wie Mitglied werden
Mitglied des Verbandes kann jede im Handelsregister eingetragene Firma werden, die sich mit der Forschung für oder der Entwicklung, der Herstellung oder dem Vertrieb von kosmetischen Produkten, Wasch- und Reinigungsmitteln oder verwandten Produkten befasst.
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt aufgrund eines schriftlichen Aufnahmegesuches durch Beschluss des Vorstandes, unter Beilage eines Auszugs aus dem Handelsregister.