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Gesetzgebungen und technische Richtlinien in der Schweiz und der EU
Die Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittelindustrie ist in hohem Masse reguliert – aus zahlreichen Gründen: Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Schutz vor Täuschungen und unlauterem Wettbewerb grenzüberschreitender Warenverkehr und Vieles mehr!
Als Nicht-EU-Mitgliedstaat und Nicht-EWR-Vertragsstaat ist die Schweiz grundsätzlich nicht an die europäischen Gesetzesvorgaben gebunden, solange keine entsprechenden Abkommen bestehen wie z.B. das Mutual Recognition Agreement (MRA) mit der EU für Biozide.
Zwar kommt es häufig zum «autonomen Nachvollzug» von EU-Recht, namentlich im Chemikalienrecht und im Umweltrecht. Es gibt aber nach wie vor eigenständige Schweizer Regulierungen in diesem Bereich. Für unsere Industrie von zentraler Bedeutung ist, dass die Schweizer Gesetzgebung mit dem EU-Recht harmonisiert ist, damit keine technischen Handelshemmnisse entstehen.
Im Kosmetikrecht werden die Anhänge zur EU-Kosmetikverordnung, welche die Inhaltsstoffe regeln, mittels eines «dynamischen Verweises» (Art. 57 LGV) zeitgleich und automatisch übernommen. Also eine 1:1-Anpassung an das EU-Recht.
So bleibt der Alltag unserer Mitglieder äusserst herausfordernd, um all die geltenden und sich verändernden Bestimmungen und Gesetze zu berücksichtigen. Die angeschlossenen Firmen werden zeitnah und verständlich über wichtige Änderungen informiert. Der SKW leistet ihnen dabei die notwendige Unterstützung.
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Gesetze und Behörden der Schweiz
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Kosmetik
Schweizer Gesetze und Verordnungen
Verweise
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814.018
Verordnung vom 12. November 1997 (Stand 1. Juni 2022) über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
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817.0
Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 (Stand am 1. Januar 2022) über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)
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817.02
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (Stand am 15. Juli 2022) (LGV)
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817.023.31
Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. November 2022) über kosmetische Mittel (VKos)
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817.023.61
Verordnung des EDI vom 23. November 2005 (Stand am 1. Dezember 2019) über Aerosolpackungen
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817.024.1
Hygieneverordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Juli 2020) (HyV)
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232.112.3
Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mittel vom 23. November 2016 (Stand am 1. Januar 2017)
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Kosmetik
Herkunftsangaben & Swiss Made
«Swiss Made»-Verordnung für Kosmetika
Nach der bundesrätlichen Genehmigung des Swissness Gesetzespakets am 23.11.16 geht es nun an die Umsetzung der neuen Vorschriften im SKW und in den Unternehmen. Die neuen Bestimmungen über die Herkunftsangabe Swiss und die Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Produkten gelten sowohl für Kosmetika wie auch für Wasch- und Reinigungsmittel.
Die Verordnung stärkt die Bezeichnung «Swiss Made» und allgemein schweizerische Herkunftsangaben für Kosmetika im Sinne der neuen «Swissness»-Gesetzgebung. Mit spezifischen Regeln wird den Besonderheiten von Kosmetikprodukten gebührend Rechnung getragen.
Wird eine schweizerische Herkunftsangabe verwendet, müssen nicht nur mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten von Kosmetika in der Schweiz anfallen, sondern auch mindestens 80 Prozent ihrer Forschungs-, Entwicklungs- und Fertigungskosten. Daneben nennt die Verordnung zusätzlich spezifische Tätigkeiten, welche die Qualität eines kosmetischen Erzeugnisses besonders beeinflussen, und die deshalb zwingend in der Schweiz vorgenommen werden müssen.
Der Verordnungsentwurf basierte auf einem vom Schweizerischen Kosmetik- und Waschmittelverband in Zusammenarbeit mit der Vereinigung zum Schutz von Kosmetikerzeugnissen Schweizer Herkunft erstellten Vorentwurf.
Die neue Verordnung trat zusammen mit den allgemeinen «Swissness»-Gesetzesregeln am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mittel finden Sie direkt auf der Webseite des IGE.
Verweise
Klärungsbedarf für Schweizer Hersteller
- Entsprechen meine Produkte der neuen Gesetzgebung
- Abverkauf von Produkten bis 31.12.18, die nach bisherigem Recht produziert wurden
- Sind Lieferanten über die neuen gesetzlichen Bestimmungen informiert und ist in den Lieferverträgen geregelt, dass der Lieferant im Falle einer falschen Herkunftsangabe eines Rohmaterials für mögliche Folgen auf den Swissness Claim haftet
- Bei Lohnherstellern: Ist die Frage der Verantwortlichkeit bzw. Regressmöglichkeit auf den Auftraggeber für eine allfällige unrechtmässige Verwendung eines Swiss-made Claims oder einer Schweizer Fahne geregelt. Frage auch der Verantwortung für die Rezeptur und die Produktkennzeichnung.
Bei Wasch- und Reinigungsmitteln («Industrieprodukte») müssen mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Berücksichtigt werden sämtliche Fabrikationskosten (d.h. die Kosten für Rohmaterialien, Halbfabrikate, Zubehörteile, produktbezogene Löhne und die Fabrikationsgemeinkosten) sowie neu auch die Kosten für Forschung und Entwicklung, Qualitätssicherung und Zertifizierung.
Auch hier sind Ausnahmen vorgesehen:
- Naturprodukte, die in der Schweiz nicht vorkommen (z.B. Edelmetalle, Stahl, Mineralöle) werden nicht miteinberechnet.
- Materialien, die hierzulande nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, müssen bloss anteilsmässig berücksichtigt werden, das heisst nur in dem Umfang, in dem sie in der Schweiz verfügbar sind.
- Hilfsstoffe von untergeordneter Bedeutung können vernachlässigt werden. Zudem muss mindestens ein wesentlicher Herstellungsschritt in der Schweiz erfolgt sein.
Informationen zu Gesetzgebung und Marktzugang in Exportländer
Unseren rund 60 Schweizer Herstellern steht das umfassende internationale Netzwerk zur Verfügung, dank dem alle Fragen von Registrierung, Marktzugang und regulatorischen Vorschriften weltweit abgerufen werden können.
Wir bieten ihnen eine spezielle Unterstützung in den Bereichen Swissness und Export. Sie können sich der Arbeitsgruppe «Swissness und Export» anschliessen und sich mit den anderen Mitgliedern im kartellrechtlich geschützten Umfeld austauschen.
Zudem können sie auf das weltweite SKW-Netzwerk im Bereich «Regulatory International» zurückgreifen. Der SKW hat dieses Netzwerk dank weltweiten Partnerschaften mit internationalen Verbänden und Firmen ständig ausgebaut.
So stehen den SKW-Mitgliedern der Zugang zu Informationen über Gesetzgebung und Registrierung von Produkten sowie die Veranstaltungen, die Beratungsdienstleistungen und die Publikationen der wichtigsten Industrieverbände, Fachmessen und Exportorganisationen zur Verfügung. Beispielsweise profitieren SKW-Mitglieder bei unseren Partnerorganisationen Switzerland Global Enterprise und swiss export von ermässigten Teilnahmen an Messen und Veranstaltungen.
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Wasch- & Reinigungsmittel
Schweizer Gesetze und Verordnungen
Verweise
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813.1
Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG)
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813.11
Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV)
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813.112.1
Verordnung vom 18. Mai 2005 über die gute Laborpraxis (GLPV)
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813.112.12
Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
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813.113.11
Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die Chemikalien-Ansprechperson
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813.12
Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP)
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813.153.1
Verordnung vom 18. Mai 2005 über Gebühren für den Bundesvollzug der Chemikaliengesetzgebung (Chemikaliengebührenverordnung, ChemGebV)
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814.01
Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
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814.018
Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
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814.018.21
Verordnung vom 15. Februar 2000 über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen
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814.81
Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) WICHTIG: Anhang 2.1 / 2.2
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814.82
Verordnung vom 10. November 2004 zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte Chemikalien im internationalen Handel (PIC-Verordnung, ChemPICV)
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Wasch- & Reinigungsmittel
Herkunftsangaben & Swiss Made
Swissness bei Wasch- und Reinigungsmitteln
Nach der bundesrätlichen Genehmigung des Swissness Gesetzespakets am 23.11.16 geht es nun an die Umsetzung der neuen Vorschriften im SKW und in den Unternehmen. Die neuen Bestimmungen über die Herkunftsangabe Swiss und die Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Produkten gelten sowohl für Kosmetika wie auch für Wasch- und Reinigungsmittel.
Klärungsbedarf für Schweizer Hersteller
- Entsprechen meine Produkte der neuen Gesetzgebung
- Abverkauf von Produkten bis 31.12.18, die nach bisherigem Recht produziert wurden
- Sind Lieferanten über die neuen gesetzlichen Bestimmungen informiert und ist in den Lieferverträgen geregelt, dass der Lieferant im Falle einer falschen Herkunftsangabe eines Rohmaterials für mögliche Folgen auf den Swissness Claim haftet
- Bei Lohnherstellern: Ist die Frage der Verantwortlichkeit bzw. Regressmöglichkeit auf den Auftraggeber für eine allfällige unrechtmässige Verwendung eines Swiss-made Claims oder einer Schweizer Fahne geregelt. Frage auch der Verantwortung für die Rezeptur und die Produktkennzeichnung.
Bei Wasch- und Reinigungsmitteln («Industrieprodukte») müssen mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Berücksichtigt werden sämtliche Fabrikationskosten (d.h. die Kosten für Rohmaterialien, Halbfabrikate, Zubehörteile, produktbezogene Löhne und die Fabrikationsgemeinkosten) sowie neu auch die Kosten für Forschung und Entwicklung, Qualitätssicherung und Zertifizierung.
Auch hier sind Ausnahmen vorgesehen:
- Naturprodukte, die in der Schweiz nicht vorkommen (z.B. Edelmetalle, Stahl, Mineralöle) werden nicht miteinberechnet.
- Materialien, die hierzulande nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, müssen bloss anteilsmässig berücksichtigt werden, das heisst nur in dem Umfang, in dem sie in der Schweiz verfügbar sind.
- Hilfsstoffe von untergeordneter Bedeutung können vernachlässigt werden. Zudem muss mindestens ein wesentlicher Herstellungsschritt in der Schweiz erfolgt sein.
Informationen zu Gesetzgebung und Marktzugang in Exportländer
Unseren rund 60 Schweizer Herstellern steht das umfassende internationale Netzwerk zur Verfügung, dank dem alle Fragen von Registrierung, Marktzugang und regulatorischen Vorschriften weltweit abgerufen werden können.
Wir bieten ihnen eine spezielle Unterstützung in den Bereichen Swissness und Export. Sie können sich der Arbeitsgruppe «Swissness und Export» anschliessen und sich mit den anderen Mitgliedern im kartellrechtlich geschützten Umfeld austauschen.
Zudem können sie auf das weltweite SKW-Netzwerk im Bereich «Regulatory International» zurückgreifen. Der SKW hat dieses Netzwerk dank weltweiten Partnerschaften mit internationalen Verbänden und Firmen ständig ausgebaut.
So stehen den SKW-Mitgliedern der Zugang zu Informationen über Gesetzgebung und Registrierung von Produkten sowie die Veranstaltungen, die Beratungsdienstleistungen und die Publikationen der wichtigsten Industrieverbände, Fachmessen und Exportorganisationen zur Verfügung. Beispielsweise profitieren SKW-Mitglieder bei unseren Partnerorganisationen Switzerland Global Enterprise und swiss export von ermässigten Teilnahmen an Messen und Veranstaltungen.
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Wasch- & Reinigungsmittel
Weiterführende Informationen
Verweise
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BAFU – Infos zur VOC-Lenkungsabgabe
VOC haben eine schädigende Wirkung auf Menschen und Umwelt. Obwohl die VOC-Emissionen in den vergangenen Jahren massiv zurückgegangen sind, wurden die angestrebten Reduktionsziele bisher nicht erreicht.
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BAG – Infos über Chemikalien
Chemikalien sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Da viele dieser Chemikalien bei unsachgemässer Anwendung schädlich sein können, ist der Umgang im Chemikalienrecht klar geregelt.
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BAG – Infos zu REACH
REACH, die Chemikalienverordnung der Europäischen Union (EU), schafft strengere Bedingungen für den Umgang mit Chemikalien.
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BAG – Infos zu Einstufung Wasch- und Reinigungsmittel
Weisungen zur Akzeptanz des Treuhänder-Gutachter- und AISE-Modells zur Einstufung von Zubereitungen.
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REACH CLP Helpdesk
Anmeldestelle Chemikalien
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SECO – Infos zum THG
Informationen über technische Handelshemmnisse (THG) und das Cassis-de-Dijon-Prinzip.
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Gesetzgebung Transporte
Schweizer Gesetze und Verordnungen
-
Gesetzgebung Handel
Schweizer Gesetze und Verordnungen
Verweise
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941.204
Verordnung vom 5. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung, MeAV)
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942.20
Preisüberwachungsgesetz vom 20. Dezember 1985 (PüG)
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942.211
Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV)
-
943.02
Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM)
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943.03
Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES)
-
943.1
Bundesgesetz vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden
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944.0
Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (Konsumenteninformationsgesetz, KIG)
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946.51
Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG)
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946.513.7
Verordnung vom 10. März 2006 über die Gebühren des Staatssekretariats für Wirtschaft im Bereich der Akkreditierung (GebV-Akk)
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946.513.8
Verordnung vom 19. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften, VIPaV)
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241
Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
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Schweizerische Eidgenossenschaft
Relevante Behörden und Informationsstellen
BAFUBundesamt für Umwelt
BAGBundesamt für Gesundheit
BAZGBundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
BLVBundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
BFSBundesamt für Statistik
BundesversammlungDas Schweizer Parlament
CHEMINFO.CHKennzeichnung von Chemikalien
EawagDas Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs
EJPD-ZefixEidgenössisches Amt für das Handelsregister
EmpaEidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt
ESTVEidgenössische Steuerverwaltung
FEDLEXAmtliche Sammlung des Bundesrechts
IGEEidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Kantonale LaboreVerband der Kantonschemiker der Schweiz
Tox Info SuisseSchweizerisches Toxikologisches Informationszentrum
Gesetze und Behörden der EU
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Kosmetik
EU-Gesetzgebungen und Guidance
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Wasch- & Reinigungsmittel
EU-Gesetzgebungen und Guidance
Verweise
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Chemikalien
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Detergenzienrecht
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien
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REACH & GHS
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
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REACH ECHA
Leitliniendokumente
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GHS/CLP
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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GHS
Konverter
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Europäische Union
Behörden
EuroparatEuroparat
DG Enterprise and IndustryStartseite Chemikalien der EU-Kommission
DG EnvironmentStartseite Umwelt und spezifische Chemikalien der EU-Kommission
Europäisches ParlamentEuropäisches Parlament
ECHAEuropäische Chemikalienagentur
Europäische KommissionEuropäische Kommission
HERAHuman and Environmental Risk Assessment
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Europäische Union
Partnerorganisationen
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Europäische Union
Verzeichnisse und Datenbanken