Gesetzgebungen und technische Richtlinien in der Schweiz und der EU

Die Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittelindustrie ist in hohem Masse reguliert – aus zahlreichen Gründen: Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Schutz vor Täuschungen und unlauterem Wettbewerb grenzüberschreitender Warenverkehr und Vieles mehr!

Als Nicht-EU-Mitgliedstaat und Nicht-EWR-Vertragsstaat ist die Schweiz grundsätzlich nicht an die europäischen Gesetzesvorgaben gebunden, solange keine entsprechenden Abkommen bestehen wie z.B. das Mutual Recognition Agreement (MRA) mit der EU für Biozide.

Zwar kommt es häufig zum «autonomen Nachvollzug» von EU-Recht, namentlich im Chemikalienrecht und im Umweltrecht. Es gibt aber nach wie vor eigenständige Schweizer Regulierungen in diesem Bereich. Für unsere Industrie von zentraler Bedeutung ist, dass die Schweizer Gesetzgebung mit dem EU-Recht harmonisiert ist, damit keine technischen Handelshemmnisse entstehen. 

Im Kosmetikrecht werden die Anhänge zur EU-Kosmetikverordnung, welche die Inhaltsstoffe regeln, mittels eines «dynamischen Verweises» (Art. 57 LGV) zeitgleich und automatisch übernommen. Also eine 1:1-Anpassung an das EU-Recht.

So bleibt der Alltag unserer Mitglieder äusserst herausfordernd, um all die geltenden und sich verändernden Bestimmungen und Gesetze zu berücksichtigen. Die angeschlossenen Firmen werden zeitnah und verständlich über wichtige Änderungen informiert. Der SKW leistet ihnen dabei die notwendige Unterstützung.

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