Verantwortungsvolle Innovation: Wie die Kosmetikindustrie Sicherheit und Nachhaltigkeit vorantreibt

Die Kosmetikindustrie in der Schweiz und der EU nimmt ihre Verantwortung ernst, indem sie über die Einhaltung der strengen gesetzlichen Sicherheitsstandards hinausgeht und kontinuierlich nach innovativen, nachhaltigen Lösungen sucht. Mit der Entwicklung einer umfassenden Inhaltsstoffdatenbank und validierten Alternativmethoden für die verbotenen Tierversuche demonstriert die Industrie ihr Engagement für Transparenz, Verbraucherschutz und ethischen Fortschritt.

Sicherheit – Produkte aus der Schweiz und der EU setzen höchste Standards

Kosmetische Produkte kommen direkt mit Haut und Haaren sowie im Falle von Zahnpflegeprodukten auch mit den Schleimhäuten im Mund in Kontakt. Deshalb müssen die in der Schweiz angebotenen kosmetischen Mittel sicher sein und die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes erfüllen. Die Einhaltung dieser Gesetzesbestimmungen wird von den kantonalen Labors regelmässig kontrolliert. Die europäische Kosmetikverordnung dient aufgrund ihrer hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen auch vielen Ländern ausserhalb der EU als Modell.

Cosmile Europe – Kosmetika und ihre Inhaltsstoffe in 14 Sprachen

Warum sind bestimmte Inhaltsstoffe in einem Kosmetikprodukt enthalten? Welche Funktionen oder Eigenschaften hat ein Stoff?

Die Einführung einer wissenschaftlich basierten Datenbank zur Information über Inhaltsstoffe in der Kosmetikverordnung erfolgte auf Initiative der Industrie. Dieses Engagement beweist, dass in unserer Industrie die Transparenz gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten einen grossen Stellenwert einnimmt.

Hierfür ist es essenziell, dass weltweit einheitliche Namen für kosmetische Inhaltsstoffe verwendet werden. Dies erleichtert es Verbrauchern, identische Bestandteile in Produkten unabhängig von Hersteller oder Land zu erkennen.

Deshalb lancierte Cosmetics Europe, der Dachverband der europäischen Kosmetikindustrie, eine umfassende Datenbank in derzeit 14 Sprachen. Auch der SKW ist Kooperationspartner.

Sie ermöglicht es ihren Nutzerinnen und Nutzern, auf der COSMILE Europe-Website schnell und unkompliziert Zugang zu Informationen über rund 30.000 kosmetische Inhaltsstoffe zu erhalten. Ausserdem finden Nutzer Informationen zu Allergien und potenziellen Allergenen. COSMILE Europe stützt sich dabei auf Daten aus vertrauenswürdigen Quellen, einschliesslich wissenschaftlicher Bewertungen durch europäische und nationale Expertengremien sowie unabhängige Fachleute. 

Um dieses wertvolle Nachschlagewerk auch beim täglichen Einkauf zur Hand zu haben, steht auch eine Mobile App zur Verfügung. Damit können entweder die INCI-Liste auf den Produkten oder der Barcode gescannt werden.

Zur Website von COSMILE EUROPE
 

Gesundheit – Schutz der professionellen Anwenderinnen und Anwender

Insbesondere das Coiffeur-Gewerbe arbeitet täglich mit Shampoos, Färbemitteln und Haarwassern. Die in den Salons verwendeten Produkte und ihre Anwendung unterliegen daher einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die dafür sorgen, dass nicht nur Kunden, sondern auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gut geschützt sind.

Gemäss der Kosmetik-Verordnung ist für alle kosmetischen Produkte eine Sicherheitsbewertung obligatorisch, um deren Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit zu garantieren. Diese Bewertung umfasst die Untersuchung der Anwendungsbedingungen des Produkts, einschliesslich der Konzentrationen seiner Inhaltsstoffe, der Dauer und Häufigkeit seiner Nutzung sowie des Ortes seiner Anwendung. 

Verbot von Tierversuchen

In der Schweiz wie auch in der EU dürfen kosmetische Mittel nicht in Verkehr gebracht werden, wenn das Fertigprodukt oder dessen Bestandteile mit Tierversuchen getestet worden sind (siehe LGV Art. 59). Die Zahl der Tierversuche wurde durch die Entwicklung und Anerkennung von Alternativmethoden reduziert, z. B. bei der Hautpenetration in den letzten Jahren auf Null. Weitere intensive Anstrengungen folgen, um letztlich sämtliche Tests durch Alternativmethoden ersetzen zu können. So wird die Entwicklung von Alternativmethoden von der «European Partnership on Alternative Approaches to Animal Testing» (EPAA) verfolgt, an der die deutsche Kosmetik-Industrie über den europäischen Dachverband Cosmetics Europe aktiv beteiligt ist. Der Anteil der Tiere an allen Tierversuchen in Europa, die für Inhaltsstoffe für kosmetische Produkte eingesetzt wurden, ist so schon vor Inkrafttreten des Verbots im Jahr 2009 auf 0,0125 % gesunken.