Kosmetik

Europäischer Green Deal und Schweizer Konzernverantwortungsgesetz führen zu grossen Änderungen

Der EU-Green-Deal wird massive Auswirkungen auf die Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittelindustrie verursachen. Der SKW arbeitet in diesem Dossier mit den EU-Dachverbänden der Industrie (A.I.S.E. und Cosmetics Europe) zusammen, um diese auf die schweizerischen Gesetze der Konzernverantwortung abzustimmen.

Green Deal der EU auf die Schweiz abstimmen

Viele der im EU-Green-Deal niedergelegten Ziele für eine nachhaltigere Entwicklung werden sowohl von der Schweiz als auch von der EU verfolgt. Der neue Elan der EU wird wohl auf die Schweiz überschwappen; allerdings werden bestimmte Massnahmen womöglich zu Handelshemmnissen führen.
Derzeit ist in diesem Dossier kein Schweizer Alleingang zu erwarten. Fest steht aber, dass diese EU-Gesetzesprojekte massive Auswirkungen auf die Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittelindustrie haben werden. Der SKW arbeitet hier besonders eng mit den EU-Dachverbänden der Industrie (A.I.S.E. und Cosmetics Europe) zusammen.

Gesetzgebung für Mensch und Umwelt: Schweizer Konzernverantwortung

Die neuen schweizerischen Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt gelten seit dem 1. Januar 2023.

Das Obligationenrecht (OR) sieht dabei folgende Anpassungen vor:

  • Schweizer Unternehmen ab einer bestimmten Grösse (500 Vollzeitstellen, CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 50 Mio. Umsatz) werden gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die da-gegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen.
  • Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der so-genannten Konfliktmineralien müssen besondere und weitgehende Sorgfaltspflichten einhalten. Diese Sorgfaltspflichtenregelungen müssen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden. Der Entwurf der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) regelt, welche Unternehmen diese neuen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.

Auf internationaler Ebene hat sich einiges getan. Die OECD verabschiedete im letzten Jahr eine Aktualisierung ihrer «Leitsätze für multinationale Unternehmen». Und im Dezember einigte sich die EU auf eine neue Richtlinie zur Konzernverantwortung (CSDDD), die innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden muss. Die darin enthaltenen Vorschriften gehen weiter als die geltende Schweizer Gesetzgebung.

Die Schweiz wird deshalb in der nächsten Zeit nachziehen müssen, die internationalen Konzerne werden sich ohnehin an den EU-Richtlinien orientieren. Aufgabe des SKW wird es sein, die Interessen der Industrie im Dialog mit Behörden und Politik in die Schweizer Gesetzgebung einfliessen zu lassen und Alleingänge zu vermeiden.