Inhaltsstoffe

Sicherheit von kosmetischen Produkten für Kinder und Jugendliche

Die Sicherheit der Verbraucher ist die oberste Priorität bei der Herstellung und dem Verkauf von Kosmetika. Die Verantwortung für die Sicherheit des Produktes liegt bei den Herstellern oder Importeuren. Die umfangreichen und strengen Regelungen der schweizerischen Kosmetik-Gesetzgebung müssen erfüllt sein, bevor ein Produkt auf den Markt kommt.

Die Gesetzgebung regelt Kosmetika sehr genau. Es gibt Kennzeichnungspflichten wie zum Beispiel Warn- und Anwendungshinweise und Verbote für gewisse Inhaltsstoffe in den Produkten.

Für viele Inhaltsstoffe werden genaue Höchstkonzentrationen oder Beschränkungen des Einsatzbereichs vorgeschrieben. Jedes Produkt muss vor Verkaufsstart eine umfassende Sicherheitsbewertung durch Spezialisten durchlaufen. Nach ihrer Markteinführung müssen die Hersteller ihre Produkte kontinuierlich weiter überwachen. Ähnlich wie Lebensmittel werden Kosmetika ständig amtlich kontrolliert.

Damit wird sichergestellt, dass alle auf dem Markt befindlichen Produkte gesundheitlich unbedenklich und für alle vorgesehenen Anwender sicher sind.

Der Schutz vor der Sonne ist sehr wichtig.  Die Haut von Kindern und Jugendlichen ist dünner und empfindlicher als die Haut von Erwachsenen. Sie muss immer vor den schädlichen Sonnenstrahlen geschützt werden, zum Beispiel durch Kleidung oder Sonnenschutzmittel.

Es gibt Kosmetikprodukte, die speziell für Kinder formuliert sind (Anzahl der Inhaltsstoffe, Konzentration), um ihren besonderen Bedürfnissen zu entsprechen. Anti-Aging-Kosmetik sind nicht für Kinderhaut gedacht. Eltern sollten bei Kindern und Jugendlichen darauf achten, dass sie Kosmetika anwenden, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Warum sind bestimmte Inhaltsstoffe in einem Kosmetikprodukt enthalten? Welche Funktionen oder Eigenschaften haben sie? Die Datenbank COSMILE Europe liefert Ihnen zu all diesen Fragen Fakten aus vertrauenswürdigen Quellen. Sie ist in vierzehn Sprachen verfügbar.