Kosmetik
Chemikaliengesetzgebung Schweiz – Handelshemmnisse vermeiden, Chancen wahrnehmen
Die Schweizer Chemikaliengesetzgebung schützt Gesundheit und Umwelt. Sie ist den Regulierungen der EU in Rahmen eines «autonomen Nachvollzugs» angeglichen, das heisst ohne rechtliche Verpflichtung, die EU-Bestimmungen zu übernehmen, wie das ein EU oder EWR-Mitgliedstaat muss. Es sei denn, dass dazu eine Verpflichtung besteht, wie zum Beispiel infolge von einem MRA mit der EU. Bei Exporten in die EU müssen die spezifischen Regelungen eingehalten werden. Der SKW setzt zusammen mit seinen Partnerverbänden für eigenständige, pragmatische Lösungsansätze ein, welche die Schutzziele dennoch sicherstellt.
Das Schweizer Chemikalienrecht hat zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen und gleichzeitig Handelshemmnisse mit der EU zu vermeiden. Das Schutzniveau für Bevölkerung und Umwelt ist in der Schweiz durch die heute gültigen gesetzlichen Grundlagen umfassend gewährleistet und steht demjenigen in den EU-Mitgliedstaaten nicht nach. Das Schweizer Chemikalienrecht beinhaltet eine Registrierungspflicht für Neustoffe, Informationspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe und eine Zulassungspflicht, wie in der EU.
In der Schweizer Chemikaliengesetzgebung gibt aber es keinen automatischen Nachvollzug des EU Rechts wie zum Beispiel beim Kosmetikrecht. Jede Änderung des EU Rechts, und davon gibt es jährlich sehr viele – muss auf dem regulären Weg in die Schweizer Gesetzgebung einfliessen. Die Hauptaufgabe des SKW besteht darin, technische Handelshemmnisse zu vermeiden, denn sie behindern den freien Warenverkehr.
Zudem ist es für die Schweiz aber auch möglich, im Rahmen des «autonomen» Nachvollzug des EU Rechts zusätzlich eigene Überlegungen anzustellen und einfachere und pragmatischere Regulierungen als die EU zu erlassen, ohne das Schutzniveau zu gefährden. Dabei will der SKW, der die Anliegen seiner Mitglieder bestens kennt, den Behörden behilflich sein und bietet den Dialog an.
Denn die Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittelindustrie in der Schweiz ist global tätig. Rund 60 Prozent der aus der Schweiz exportierten Chemikalien finden in den EU-Ländern Abnehmer. Alle diese Exporte dorthin müssen den Anforderungen des EU-Chemikalienrechts entsprechen. In anderen Exportländern gibt es ebenfalls spezifische Regulierungen, an die sich Exporteure halten müssen.
Und nicht nur die Gesetzgebung jeweiligen Exportländer bestimmt, welche regulatorischen Standards ein Produkt erfüllen muss. Da reden auch die Kunden entlang der Wertschöpfungskette und die Investoren und NGO’s auch noch ein Wort mit.