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Mikroplastik in Kosmetik

In Medien und Fachöffentlichkeit wird vermehrt über die zunehmende Verunreinigung von Ozeanen mit Kunststoffen und Kunststoffpartikeln, sogenanntem Mikroplastik, berichtet. Kosmetische Produkte spielen – anders als in der Öffentlichkeit oft dargestellt – bei der Verschmutzung der Meere mit Mikroplastik eine untergeordnete Rolle, wie eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik zum Thema Kunststoffe in der Umwelt belegt. Wissenschaftliche Schätzungen gehen von einem geringen mengenmässigen Anteil zwischen 0,1 und 1,5 Prozent an Mikroplastik aus kosmetischen Produkten am Gesamteintrag in die Nordsee aus.

Freiwilliger Ausstieg der Kosmetikhersteller aus Mikroplastik

Dieser bereits geringe mengenmässige Anteil wurde durch den freiwilligen Ausstieg der Kosmetikhersteller noch weiter reduziert. So hatte Cosmetics Europe (CE), der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie, seinen Mitgliedern frühzeitig empfohlen, bis 2020 feste Kunststoffpartikel mit den Funktionen Reinigung und Peeling in Produkten, die wieder abgewaschen werden, durch alternative Stoffe zu ersetzen. Viele Kosmetikhersteller hatten sich bereits vorsorglich dafür entschieden, Produkte, die solche Mikrokunststoffpartikel enthalten, entsprechend zu überarbeiten. Laut einer Umfrage unter den europäischen Kosmetikherstellern durch Cosmetics Europe hat sich die Menge an festen, nicht abbaubaren Kunststoffpartikeln, die in abzuspülenden kosmetischen Produkten aufgrund ihres Reinigungs- und Peelingeffekts eingesetzt werden, zwischen den Jahren 2012 und 2017 bereits um 97 Prozent reduziert. Damit hat die Industrie den von CE empfohlenen Ausstieg auf freiwilliger Basis bis 2020 bereits frühzeitig und nahezu vollständig umgesetzt.

Gesetzliche Beschränkungen für die Verwendung von Mikroplastik

Auf europäischer Ebene wurde im Rahmen der von der Europäischen Kommission initiierten Kunststoffstrategie im September 2023 eine Verordnung zur Beschränkung der Verwendung von bewusst zugesetzten synthetischen Polymermikropartikeln (auch als Mikroplastik bezeichnet) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Beschränkung umfasst synthetische Polymermikropartikel deren Abmessungen bis zu 5 mm gross sind sowie auch bestimmte Fasern einer Länge bis zu 15 mm. Dabei werden sämtliche relevanten Verwendungen von Mikrokunststoffpartikeln in Industriesektoren betrachtet, die für eine Beschränkung in Frage kommen.

Für die Verwendung synthetischer Polymermikropartikel in den verschiedenen kosmetischen Produktkategorien werden die Beschränkungen zeitlich gestaffelt wirksam. So gilt für Peeling-Partikel (Microbeads) die Beschränkung bereits ab dem 17. Oktober 2023. Für synthetische Polymermikropartikel in abwaschbaren Produkten – dazu gehören unter anderem Wachse und Trübungsmittel –, wird die Beschränkung ab Oktober 2027 wirksam. Für Make-up-, Lippen- und Nagelprodukte gilt die Beschränkung dagegen ab Oktober 2035. In allen anderen kosmetischen Leave-on-Produkten, das sind Produkte, die auf der Haut oder dem Haar verbleiben, wird die Beschränkung der Verwendung von bewusst zugesetzten synthetischen Polymermikropartikeln bereits ab Oktober 2029 wirksam.

Auch für Glitter in kosmetischen Mitteln, der unter die Definition von synthetischen Polymermikropartikeln fällt, gelten oben genannte Übergangsfristen.

Zukünftig und zeitlich gestaffelt wird es noch verschiedene Kennzeichnungs-, Informations- und Berichtspflichten geben. Nähere Ausführungen und Leitlinien hierzu befinden sich noch in der Entwicklung. Natürliche Polymere sind aufgrund ihrer biologischen Abbaubarkeit von den Beschränkungen ausgenommen. Auch lösliche Polymere, die bestimmten Löslichkeitskriterien genügen, könnnen weiterhin in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden.

Die Kosmetikhersteller sind auf die Beschränkungen zu Peeling-Partikeln vorbereitet, da sie bereits im Rahmen des freiwilligen Ausstiegs feste Kunststoffpartikel in Peeling-Produkten nahezu vollständig ersetzt hatten. Und auch in Bezug auf Trübungsmittel in Kosmetika sind die Unternehmen informiert. Der IKW hatte seinen Mitgliedsfirmen eine bereits 2018 im Rahmen des Kosmetikdialogs geäusserte Bitte vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und vom Umweltbundesamt weitergegeben, den Einsatz von Trübungsmitteln, sogenannte Opacifier, die den Produkten eine cremige Textur verleihen, zu überdenken - sofern diese unter die Mikroplastik-Definition fallen. Auch dieser Ausstieg wurde von den Herstellern teilweise bereits umgesetzt.

Mikrokunststoffpartikel in Leave-on-Produkten waren bisher in den Ausstiegsplänen der Kosmetikhersteller nicht enthalten, da sich die wissenschaftliche Kritik an Mikroplastik vorrangig auf feste Kunststoffpartikel bezieht, die durch Abspülen ins Abwasser gelangen können, wie es beispielsweise bei abwaschbaren Peeling-Produkten der Fall ist. Leave-on-Produkte – insbesondere Make-up, Lippen- und Nagelprodukte – werden typischerweise nicht abgewaschen, sondern z. B. durch Abschminken über den Hausmüll entsorgt und gelangen somit nicht ins Abwasser. Make-up, Lippen- und Nagelprodukte sind häufig sehr komplex aufgebaut. Um eine optimale Produktleistung zu erzielen, sind Mikroplastik-Inhaltsstoffe in diesen Produktkategorien häufig essentiell. So tragen beispielsweise die eingesetzten Mikrokunststoffpartikel massgeblich dazu bei, dass Puder auf der Haut haftet. Geeignete Alternativen zu Mikroplastik-Inhaltsstoffen, die sowohl hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Produkte als auch der Hautverträglichkeit sowie Haltbarkeit vergleichbar sind, sind bisher nur für Einzelfälle verfügbar.

Die Hersteller kosmetischer Mittel tragen die Verantwortung, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Produkte für Mensch und Umwelt sicher sind. Dieser Verpflichtung kommen sie im Rahmen der umfangreichen gesetzlichen Regelungen – sowie auch durch freiwillige Massnahmen – weltweit nach. Die Kosmetikindustrie ist sehr daran interessiert, die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte weiter zu verbessern.

Der SKW sammelt und verwertet alle entsprechenden Informationen und befindet sich kontinuierlich in Gesprächen mit den Umweltbehörden. Eine gute Übersicht zum Forschungsstand geben diese Übersichtsartikel zu Mikroplastik in der Umwelt: Link 1 und Link 2